Finanzielle Entlastung bei Inanspruchnahme professioneller Pflege
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Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. (mehr …)
Wenn pflegende Angehörige ausfallen oder Erholung (Urlaub) brauchen, greift diese Leistung. Kostenübernahme bis maximal 1470,00 € für längstens vier Wochen je Kalenderjahr bei Hilfe durch erwerbsmäßig pflegende Person. (mehr …)
Präambel zur Pflegeversicherung: „Es gilt der Grundsatz ‚ambulant vor stationär’. Häusliche Pflege hat Vorzug gegenüber der Pflege im Heim.“ (mehr …)
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